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BVerwG, 29.09.1986 - 7 C 24.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Verteilung der Kosten des Verfahrens nach Einstellung des Verfahrens wegen ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1985 - NC 9 S 1850/85
- BVerwG, 29.09.1986 - 7 C 24.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1986 - 7 C 24.86
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK HSCHR 1984, 257 = VBl. BW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>). - BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78
Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit
Auszug aus BVerwG, 29.09.1986 - 7 C 24.86
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK HSCHR 1984, 257 = VBl. BW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>).